Brandenburgische Frühförderungs-Ersatzverordnung (BbgFrühErsV)

Zum 1. September 2022 trat die Brandenburgische Frühförderungs-Ersatzverordnung (BbgFrühErsV) zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung in Kraft.
Eine Anlage ist der interdisziplinäre Förder- und behandlungsplan. Wenn auch einige Inhalte über diese Verordnung nicht geregelt werden konnten, ist es ein großer Erfolg, dass ein einheitliches Dokument des interdisziplinären Förder- und Behandlungsplans (FBP) Anlage ist, der als Teilhabeplan und damit einheitlich in Brandenburg gilt.
Die Brandenburgische Frühförderungs-Ersatzverordnung (BbgFrühErsV) findet sich hier
Der Entwurf der Landesrahmenvereinbarung hier
Der verbindliche Förder- und Behadlungsplan hier
Neben der Brandenburgischen Frühförderungs-Ersatzverordnung hat das
Sozialministerium ein Manual zur Erläuterung des Förder- und
Behandlungsplans herausgegeben.
Dieses findet sich hier
Auch nachzulesen unter:

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=9728