Im Juli 2007 trat die Brandenburger Rahmenvereinbarung in Kraft. Sie regelt die inhaltliche Umsetzung der Komplexleistung in Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstellen (IFFB) und Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) sowie die Kostenteilung der Rehabilitationsträger. Die Vereinbarung finden Sie hier.
Über das interdisziplinäre Team einer IFFB entsprechend der Brandenburger Rahmenvereinbarung hinaus kann die Kooperation mit niedergelassenen Therapeuten wichtig werden. Diese Kooperation muss geregelt werden. Dazu befindet sich hier ein Muster eines Kooperationsvertrages.